1. Geltungsbereich
Die Rechtsbeziehungen der Pferdephysiotherapeutin von „Pferde Wahl- Pferdephysiotherapie“ zu ihren Patientenbesitzern im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet, bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1.
Der Vertrag zwischen der Therapeutin und dem Kunden kommt bereits durch die Vereinbarung des ersten Behandlungstermins zustande.
2.2.
Gegenstand des Vertrages ist die physiotherapeutische Behandlung eines Pferdes.
3. Termine
3.1.
Termine gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese persönlich, per Telefon, per Mail oder Handy von der Therapeutin bestätigt wurden.
3.2.
Nicht eingehaltene oder zu kurzfristig (weniger als 24h) abgesagte Termine werden mit 50% der Behandlungspreises in Rechnung gestellt.
3.3.
Termine sind verbindlich gebuchte Zeiten. Werden diese vom Kunden nicht eingehalten (z.B. durch ein zu spätes Erscheinen am Behandlungsort wird diese von der Behandlungszeit abgezogen).
4. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt in bar oder per Paypal vor Ort zum vereinbarten Behandlungstermin.
Eine Überweisung des Betrages ist in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache mit der Therapeutin möglich.
5. Informationspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Therapeutin zu Beginn der Behandlung ausführlich, vollständig und wahrheitsgemäß über den Gesundheitszustand des Pferdes, dessen Krankheitsgeschichte, eingenommene Medikamente, behandelnde Tierärzte oder Homöopathen etc. zu unterrichten.
Nur unter dieser Voraussetzung ist es der Therapeutin möglich, das Pferd ordnungsgemäß physiotherapeutisch behandeln zu können. Verhält sich das Pferd vor oder während der Therapie aggressiv oder ängstlich behält sich die Therapeutin vor, die Therapie unverzüglich im Sinne des Pferdes zu beenden.
6. Behandlung der Pferde
6.1.
Die durchzuführende Behandlung des Pferdes wird durch die Therapeutin empfohlen und mit dem Kunden besprochen und festgelegt. Je nach Verlauf und Erfolg der Behandlung behält sich die Therapeutin eine Änderung und Anpassung der Behandlung vor, um einen bestmöglichen Behandlungserfolg des Pferdes zu erzielen.
6.2.
Um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen, ist die regelmäßige Durchführung von Therapieeinheiten einzuhalten. Zudem ist meistens die Mitwirkung des Kunden außerhalb der Behandlungen durch ein abgesprochenes Trainingsprogramm erforderlich.
7. Garantieausschluss
Die Therapeutin übernimmt keinerlei Garantie für den Erfolg der Therapie. Vielmehr schuldet die Therapeutin lediglich eine Dienstleistung, jedoch keinen garantierten Erfolg. Insbesondere gibt die Therapeutin kein Heilversprechen. Sie übernimmt darüber hinaus keine Haftung für eventuelle Schäden am Pferd. Muskuläre oder neuronale Reaktionen, Anpassungsreaktionen des Organismus durch Therapieimpulse, Müdigkeit oder Unruhe, Erstverschlechterungen und ähnliche Reaktionen sind nach den Therapieeinheiten unter Umständen möglich. Bei Auffälligkeiten bitte sofort die Therapeutin informieren oder den Tierarzt kontaktieren.
8. Haftung
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an der Therapeutin, anderen Personen (Praktikanten, Personal) und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Pferd verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
9. Datenschutz
Die Daten des Kunden und dessen Pferdes werden zum Zweck der internen Weiterverarbeitung (Finanzamt, Veterinäramt, etc.) gespeichert.
Die Pferdephysiotherapeutin unterliegt der Schweigepflicht bzgl. Krankenakten,
Behandlungsgesprächen und der Behandlung. Die Pferdephysiotherapeutin kann nur in Schriftform (Patientenvollmacht) durch den Kunden davon entbunden werden.
Auf die Schriftform kann verzichtet werden, um Auskünfte vom behandelnden Tierarzt einzuholen, die wichtig sind für die weitere Behandlung. Dies geschieht in Absprache mit dem Kunden.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.
Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Duisburg.
11. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.